Erstberatung und Abklärung
Bei Fragen oder Sorgen in Bezug auf die Entwicklung oder das Verhalten ihres Kindes dürfen sich die Eltern an uns wenden. Sie benötigen dazu keine ärztliche Überweisung. Im Rahmen der Erstberatung werden erste Fragen geklärt und das weitere Vorgehen besprochen.
Um den Bedarf an logopädischer oder heilpädagogischer Unterstützung zu erfassen, erfolgt im zweiten Schritt eine Abklärung und Standortbestimmung.
- Bei Kindern mit logopädischem Bedarf erfolgt die Abklärung am Kinderspital Zürich. Die Anmeldung erfolgt durch uns oder durch den Kinderarzt.
- Bei Kindern mit heilpädagogischem Bedarf wird die Abklärung durch unsere Heilpädagoginnen durchgeführt. Diese findet nach Möglichkeit im häuslichen Umfeld statt und bezieht die Eltern und das soziale Umfeld ein. Die Ergebnisse der Abklärung und das weitere Vorgehen werden gemeinsam mit den Eltern besprochen.
Die Anmeldung zur logopädischen bzw. heilpädagogischen Abklärung im Frühbereich muss bis spätestens 31. Januar vor dem Eintritt in den Kindergarten erfolgen. Bei Anmeldungen nach diesem Datum besteht kein Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen im Frühbereich.
- pdf: Vorgehen Anmeldung 21.6 kB
- pdf: Flyer FBS 40.0 kB