Die Finanzierung der HPS / Globalbudget

Finanzierung

Die Finanzierung der Sonderschulung ist ab Jaunar 2022 vollständig durch den Kanton gesteuert. Neu stellt der Kanton den Gemeinden die Kostenanteile für die Sonderschulung in Rechnung. Die Gemeinden zahlen ab dem 1. Januar 2022 keine Versorgertaxen mehr an die Sonderschulen, sondern erhalten vom Volksschulamt (VSA) eine Rechnung für die ab dem Kalenderjahr 2022 platzierten Sonderschülerinnen und Sonderschüler. Die bisher durch die Sonderschulen erhobenen Versorgertaxen entfallen.
Der Kanton übernimmt die Vorfinanzierung der Sonderschulen. Die Kosten der Sonderschulung werden gemeinsam vom Kanton (35%) und den Gemeinden (65%) getragen. Das Volksschulamt ermittelt den Gemeindeanteil pro platzierter Sonderschülerin oder platziertem Sonderschüler. Von den Gemeinden allein zu tragen sind Transportkosten sowie Betreuungskosten ausserhalb der vorgegebenen Öffnungszeiten.

Globalbudget

Die HPS verfügt über ein Globalbudget. In diesem Zusammenhang sind die unten stehenden Dokumente wichtig.

Schulentwicklungs- und Ressourcenpläne (SER): Downloads

Leistungsvorschläge für die HPS: Downloads

Leistungen der HPS: Downloads