Die Finanzierung der HPS / Globalbudget
Finanzierung
Die Finanzierung der Sonderschulung ist ab Jaunar 2022 vollständig durch den Kanton gesteuert. Neu stellt der Kanton den Gemeinden die Kostenanteile für die Sonderschulung in Rechnung. Die Gemeinden zahlen ab dem 1. Januar 2022 keine Versorgertaxen mehr an die Sonderschulen, sondern erhalten vom Volksschulamt (VSA) eine Rechnung für die ab dem Kalenderjahr 2022 platzierten Sonderschülerinnen und Sonderschüler. Die bisher durch die Sonderschulen erhobenen Versorgertaxen entfallen.
Der Kanton übernimmt die Vorfinanzierung der Sonderschulen. Die Kosten der Sonderschulung werden gemeinsam vom Kanton (35%) und den Gemeinden (65%) getragen. Das Volksschulamt ermittelt den Gemeindeanteil pro platzierter Sonderschülerin oder platziertem Sonderschüler. Von den Gemeinden allein zu tragen sind Transportkosten sowie Betreuungskosten ausserhalb der vorgegebenen Öffnungszeiten.
Globalbudget
Die HPS verfügt über ein Globalbudget. In diesem Zusammenhang sind die unten stehenden Dokumente wichtig.
Schulentwicklungs- und Ressourcenpläne (SER): Downloads
- pdf: Schulentwicklungs- und Ressourcenplan (SER) 2022 - 2023 647 kB
- pdf: Schulentwicklungs- und Ressourcenplan (SER) 2021 - 2022 700 kB
- pdf: Schulentwicklungs- und Ressourcenplan (SER) 2020 - 2021 770 kB
- pdf: Schulentwicklungs- und Ressourcenplan (SER) 2019 - 2020 760 kB
Leistungsvorschläge für die HPS: Downloads
- pdf: Leistungsvorschlag für die HPS Affoltern 2022 346 kB
- pdf: Leistungsvorschlag für die HPS Affoltern 2021 345 kB
- pdf: Leistungsvorschlag für die HPS Affoltern 2020 343 kB
- pdf: Leistungsvorschlag für die HPS Affoltern 2019 341 kB