Die Finanzierung der HPS

Finanzierung

Die Finanzierung der Sonderschulung ist seit Januar 2022 vollständig durch den Kanton gesteuert. Der Kanton stellt den Gemeinden die Kostenanteile für die Sonderschulung in Rechnung. Die Gemeinden zahlen keine Versorgertaxen mehr an die Sonderschulen, sondern erhalten vom Volksschulamt (VSA) eine Rechnung für die platzierten Sonderschülerinnen und Sonderschüler. Die bisher durch die Sonderschulen erhobenen Versorgertaxen entfallen.
Der Kanton übernimmt die Vorfinanzierung der Sonderschulen. Die Kosten der Sonderschulung werden gemeinsam vom Kanton (35%) und den Gemeinden (65%) getragen. Das Volksschulamt ermittelt den Gemeindeanteil pro platzierter Sonderschülerin oder platziertem Sonderschüler. Von den Gemeinden allein zu tragen sind Transportkosten sowie Betreuungskosten ausserhalb der vorgegebenen Öffnungszeiten.

Schulentwicklungs- und Ressourcenpläne (SER): Downloads