Projekt Kooperativer Kindergarten
An der Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2021 haben die Delegierten der Projektidee eines kooperativen Kindergartens zugestimmt und im Februar 2022 hat das Volksschulamt des Kantons Zürich eine dreijährige Projektphase bewilligt. Seither hat sich das Projekt sehr erfreulich weiterentwickelt.
Das Konzept
Beim kooperativen Kindergarten befinden sich ein heilpädagogischer Kindergarten und ein Regelkindergarten unter einem Dach. Beide Kindergärten sind durch eine Verbindungstüre miteinander verbunden. Die Pädagoginnen beider Kindergärten gestalten die Zusammenarbeit. Sie unterrichten gemeinsam kooperative Elemente oder führen ihre Standardklassen. Das Modell ist flexibel und lässt Spielraum im Mehr oder Weniger des gemeinsamen Unterrichts. Beide Klassen sind mit ihren Lehrpersonen besetzt und verfügen über ihre eigenen Räume. Dadurch ergeben sich den Bedürfnissen und dem Bedarf aller Kinder entsprechende personelle und organisatorische Unterrichtsmöglichkeiten. Die Kinder beider Klassen erlernen einen unkomplizierten Umgang miteinander und die Lehrpersonen profitieren vom gegenseitigen Wissen und Können. Die Kinder mit separativem Sonderschulbedarf erfahren so ihren Voraussetzungen entsprechend die Grossgruppe und die Kinder des Regelkindergartens bekommen Zugang zu sonderpädagogischen Settings. Alle erfahren dabei Teilhabe und Abgrenzung. Das Ziel besteht darin, das «Miteinander» zu fördern. So finden Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen zusammen, lernen und spielen gemeinsam.
Der Standort
Als Standort- und Kooperationsgemeinde konnte Wettswil gewonnen werden. Einer der beiden Kindergärten des Doppelkindergarten Muchried, wurde ab Sommer 23 aufgrund rückläufiger Schülerzahlen auf der Kindergartenstufe geschlossen. Der Schulweckverband konnte den leerstehenden Kindergarten im Mietverhältnis übernehme. Dieser eignet sich ideal für das Projektvorhaben.
Die Projektvorgaben
Die Projektvorgaben des Volksschulamts des Kantons Zürich sehen vor, dass das Projekt des kooperativen Kindergartens und somit auch die Führung des heilpädagogischen Kindergartens als zusätzliches Angebot der Heilpädagogischen Schule Affoltern (HPS) geführt wird. Diese Rahmenbedingung wird vollständig erfüllt. Der Schulzweckverband wiederum ist Träger der Heilpädagogischen Schule. Er stellt somit die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung, stellt das notwendige Personal an und übt die Aufsicht aus.
Das Projekt «Kooperativer Kindergarten» wird durch eine Steuergruppe begleitet, in der auch das Volksschulamt vertreten Einsitz nimmt. Das VSA des Kantons Zürich hat ein Subventionsgesuch gutgeheissen.
Detaillierte Informationen können dem Projektbeschrieb entnommen werden.