Tagesschule
Die Schulstufen an der HPS
An der HPS gibt es drei Schulstufen: Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe.
Kinder im Kindergartenalter werden wenn möglich in eine Kindergartenklasse ihres Wohnort integriert und heilpädagogisch begleitet. Ist eine Integration nicht möglich, wird gemeinsam mit den Eltern, der Schulpflege und der heilpädagogischen Frühberatungsstelle eine passende Lösung gesucht.
Die Klassen an der HPS werden in der Regel altersdurchmischt und stufenübergreifend geführt und gemäss den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen zusammengesetzt. Zurzeit gibt es
- zwei Primarklassen und
- zwei Oberstufenklassen.
Die Oberstufen-Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen und die Eltern gemeinsam mit der IV-Berufsberatung bei der Berufswahl bzw. beim Finden einer passenden Anschlusslösung.
Je nach Ausprägung der Beeinträchtigungen treten die Jugendlichen in der Regel zwischen dem 16. und 18. Altersjahr in weiterführende Institutionen oder Berufsfindungsklassen über, beginnen eine Praktische Ausbildung (PrA) oder eine berufliche Grundausbildung mit Berufsattest (EBA). In Einzelfällen bleiben sie bis zum Eintritt in ein Heim in der HPS (Recht auf Schulbildung bis zum 20. Altersjahr).
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten werden denjenigen der Primarschule Affoltern angepasst. Der Mittwochnachmittag ist schulfrei.
Ferienplan und unterrichtsfreie Tage
Der Ferienplan ist auf die Primarschule Affoltern abgestimmt.
Jokertage / Dispensationen
Wie an der Primarschule Affoltern haben auch die Schülerinnen und Schüler der HPS zwei Jokertage (das heisst zwei frei wählbare schulfreie Tage) pro Schuljahr zugut. Weitere Dispensations-Gesuche werden von der Schulleitung in Abspache mit den Lehrpersonen bearbeitet und individuell beurteilt. Dabei wird auf die Bedürfnisse des Kindes Rücksicht genommen.
- pdf: Reglement zu Jokertagen und Dispensationsgesuchen 40 kB
- pdf: Formular zum Bezug von Jokertagen 124 kB
Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler
Die HPS nimmt nur Kinder mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung oder mit einer ausgeprägten Lernbehinderung auf (gemäss Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes oder einer anderen anerkannten Fachstelle). In der Regel erfolgt die Anmeldung auf Anfang eines Schuljahrs durch die Schulpflege des Wohnorts, welche auch die Kosten für die Schulung übernimmt (Kostengutsprache). Die Eltern werden in den Aufnahme-Entscheid miteinbezogen: Sie können die HPS nach Absprache mit der Schulleiterin besuchen, um sich ein eigenes Bild von der Schule zu machen.
In Ausnahmefällen sind auch Aufnahmen wärend des Schuljahrs möglich. Es wird ein Aufnahmevertrag abgeschlossen.
Schulungsdauer
Der Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen in der HPS dauert so lange wie notwendig und ist abhängig von der Entwicklung. Übertritte an andere Institutionen bzw. die Reintegration in eine Regelklasse sind möglich und erfolgen in der Regel zu Beginn eines neuen Schuljahrs. Eine Überprüfung geschieht ein Mal jährlich an einem Standort-Gespräch, an dem alle Beteiligten (Schülerin/Schüler, Lehrpersonen, Eltern, Vertretung der Schulpflege der Wohngemeinde) dabei sind.
Schulhausregeln
Für die HPS gelten die Schulregeln der Primarschule Affoltern.
pdf: Merkblatt: Nutzung elektronischer Geräte auf dem Schulareal 32 kB

Die Schulzimmer an der HPS sind alle mit zeitgemässer Infrastruktur (Computer, Beamer, interaktive Wandtafeln usw.) ausgerüstet.