Abklärung

Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Auch Bewegung muss sich entwickeln. Manche Kinder sind in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihren Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten deutlich eingeschränkt.

Eine Abklärung ist sinnvoll bei:

  • verzögerter Bewegungsentwicklung im grob- und feinmotorischen Bereich
  • Auffälligkeiten in der Wahrnehmung
  • Überaktivität und Überimpulsivität
  • Bewegungshemmung
  • Auffälligkeiten in der Entwicklung des Schreibens

Wiederholte negative Erfahrungen können zu Verhaltensauffälligkeiten führen. Diese können sich wie folgt zeigen:

  • Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern
  • aggressives Verhalten
  • kleinkindliches Verhalten
  • Mühe, Misserfolge zu verarbeiten
  • geringes Selbstvertrauen
  • Lernprobleme und Teilleistungsschwächen

Eine fachliche Abklärung ist bei einem bestehenden oder absehbaren Leidensdruck des Kindes oder seines Umfeldes angezeigt.

Die Anmeldung erfolgt durch die Lehr- oder Fachlehrperson im Einverständnis mit den Eltern.