Abklärung
Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Auch Bewegung muss sich entwickeln. Manche Kinder sind in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihren Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten deutlich eingeschränkt.
Eine Abklärung ist sinnvoll bei:
- verzögerter Bewegungsentwicklung im grob- und feinmotorischen Bereich
- Auffälligkeiten in der Wahrnehmung
- Überaktivität und Überimpulsivität
- Bewegungshemmung
- Auffälligkeiten in der Entwicklung des Schreibens
Wiederholte negative Erfahrungen können zu Verhaltensauffälligkeiten führen. Diese können sich wie folgt zeigen:
- Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern
- aggressives Verhalten
- kleinkindliches Verhalten
- Mühe, Misserfolge zu verarbeiten
- geringes Selbstvertrauen
- Lernprobleme und Teilleistungsschwächen
Eine fachliche Abklärung ist bei einem bestehenden oder absehbaren Leidensdruck des Kindes oder seines Umfeldes angezeigt.
Die Anmeldung erfolgt durch die Lehr- oder Fachlehrperson im Einverständnis mit den Eltern.