Abklärungen

Wann ist eine Abklärung angezeigt?

Eine Abklärung ist oftmals ein erster Schritt, um Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen zu verstehen und wirkungsvoll zu beraten. Ziel jeder Abklärung ist eine Verbesserung der belastenden Situation. Dazu gehören das Aufzeigen individueller Stärken und Schwächen und das Festlegen von Massnahmen, welche der Persönlichkeit und den Umständen der Beteiligten entsprechen. Der Fokus wird nicht alleine auf das Kind gerichtet, sondern auch auf dessen familiäre und schulische Situation.

Themen können sein:

  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • emotionale oder soziale Probleme
  • Fähigkeiten (z.B. Intelligenz, Sprache, Wahrnehmung, Motorik)
  • Erziehungsfragen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Übertritte
  • Bedarf nach Fördermassnahmen
  • Hausaufgaben
  • Konzentrations- und/oder Motivationsprobleme

Die Anmeldung erfolgt durch die Schule.

Ablauf einer Abklärung mit Beratung

Eine Abklärung beginnt immer mit einem Kontakt mit uns. Dabei geht es darum, gemeinsam die Situation anzuschauen und zu entscheiden, welches die nächsten Schritte sind.

Der Ablauf gestaltet sich je nach Fragestellung unterschiedlich.
Meist gehören dazu:

  • Erstgespräch mit den Eltern
  • Gespräche mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen
  • standardisierte Tests
  • gegebenenfalls ein Schulbesuch
  • Auswertungsgespräch

Die Untersuchung dauert – je nach Fragestellung und Alter des Kindes – zwei bis vier Stunden und findet an ein bis zwei Terminen (meist während der Schulzeit) statt. Nach der Abklärung werden die Ergebnisse mit den Eltern und den Lehrpersonen besprochen und gemeinsam nächste Schritte festgelegt. Im Anschluss wird ein schriftlicher Bericht verfasst, welchen die Eltern, die beteiligten Lehrpersonen und die Schulleitung erhalten.

Eine schulpsychologische Abklärung erfolgt in aller Regel freiwillig. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein solche, wenn

  • eine Sonderschulung in Betracht fällt
  • keine Einigung über sonderpädagogische Massnahmen erzielt werden kann
  • Unklarheiten bestehen

In diesen Fällen kann die Schulpflege eine Abklärung auch gegen den Willen der Eltern anordnen.