SZV-Statuten-Revision 2019

Warum müssen die SZV-Statuten revidiert werden?

Am 1. Januar 2018 tritt im Kanton Zürich ein neues Gemeindegesetz in Kraft. Dadurch werden alle interkommunalen Zweckverbände des Kantons verpflichtet, ihre Statuten einer Totalrevision zu unterziehen, welche die neuen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Die Gemeinden haben dazu vier Jahre Zeit.

Der Schulzweckverband Bezirk Affoltern möchte die neuen Statuten auf den erstmöglichen Termin, nämlich den 1. Januar 2019 in Kraft setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten die neuen Statuten durch sämtliche Verbandsgemeinden, das heisst durch deren Gemeindeversammlungen, genehmigt werden. Dieser Schritt wurde Mitte Dezember 2017 erfolgreich abgeschlossen.

Vorgesehener Zeitplan

DatumAblauf
23.06.2016Erste Information der Delegierten an Delegiertenversammlung
09.02.2017Genehmigung durch die Verbandsschulpflege
10.02.2017Versand an das Gemeindeamt zur Vorprüfung
30.04.2017Abschluss der Vorprüfung durch das Gemeindeamt
19.05.2017Versand der Vorlage an die Delegierten
22.06.2017Verabschiedung durch die Delegiertenversammlung
24.08.2017Versand der Vorlage mit Antrag und Weisung an die Verbandsgemeinden zuhanden der Gemeindeversammlungen
Dez. 2017Genehmigung durch die Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden
Ende Januar 2018Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist
Feb. / März 2018Rechtskraftbescheinigung durch den Bezirksrat
April 2018Antrag um Genehmigung an den Regierungsrat
Herbst 2018Beschluss des Regierungsrates
01.01.2019Inkraftsetzung der neuen Statuten

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