SZV-Statuten-Revision 2019
Warum müssen die SZV-Statuten revidiert werden?
Am 1. Januar 2018 tritt im Kanton Zürich ein neues Gemeindegesetz in Kraft. Dadurch werden alle interkommunalen Zweckverbände des Kantons verpflichtet, ihre Statuten einer Totalrevision zu unterziehen, welche die neuen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Die Gemeinden haben dazu vier Jahre Zeit.
Der Schulzweckverband Bezirk Affoltern möchte die neuen Statuten auf den erstmöglichen Termin, nämlich den 1. Januar 2019 in Kraft setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten die neuen Statuten durch sämtliche Verbandsgemeinden, das heisst durch deren Gemeindeversammlungen, genehmigt werden. Dieser Schritt wurde Mitte Dezember 2017 erfolgreich abgeschlossen.
Vorgesehener Zeitplan
Datum | Ablauf |
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23.06.2016 | Erste Information der Delegierten an Delegiertenversammlung |
09.02.2017 | Genehmigung durch die Verbandsschulpflege |
10.02.2017 | Versand an das Gemeindeamt zur Vorprüfung |
30.04.2017 | Abschluss der Vorprüfung durch das Gemeindeamt |
19.05.2017 | Versand der Vorlage an die Delegierten |
22.06.2017 | Verabschiedung durch die Delegiertenversammlung |
24.08.2017 | Versand der Vorlage mit Antrag und Weisung an die Verbandsgemeinden zuhanden der Gemeindeversammlungen |
Dez. 2017 | Genehmigung durch die Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden |
Ende Januar 2018 | Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist |
Feb. / März 2018 | Rechtskraftbescheinigung durch den Bezirksrat |
April 2018 | Antrag um Genehmigung an den Regierungsrat |
Herbst 2018 | Beschluss des Regierungsrates |
01.01.2019 | Inkraftsetzung der neuen Statuten |